RoHS-Richtlinie

24.03.2026

Die europäische RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) wird erweitert:
Ab Juni 2027 tritt ein umfassendes Bleiverbot für bestimmte Anwendungen in Kraft. Die neue Regelung kann auch Auswirkungen auf den Einsatz von Blankstahl in elektrischen Komponenten haben.

Unternehmen, die Blankstahl in Bauteilen für elektrische Anwendungen einsetzen, sollten sich daher frühzeitig mit den Anforderungen der kommenden RoHS-Anpassung auseinandersetzen.

Welche Blankstahl-Anwendungen sind von der RoHS-Änderung betroffen?

Ob die neue RoHS-Regelung relevant ist, hängt maßgeblich von der späteren Endanwendung der Blankstahl-Komponenten ab. 
Betroffen sind:

  • Blankstahl-Komponenten, die elektrisch angesteuert werden
  • Bauteile, die in elektrischen oder elektronischen Systemen eingesetzt werden

Nicht betroffen sind:

  • Komponenten aus Blankstahl, die ausschließlich mechanisch verwendet werden

Da insbesondere aus Südeuropa aktuell vermehrt Anfragen zur RoHS-Richtlinie und zum Bleiverbot eingehen, möchten wir frühzeitig über die Situation informieren und mögliche Lösungsansätze aufzeigen.

Mögliche Alternativen zu bleihaltigem Blankstahl

Um die zukünftige RoHS-Konformität von Werkstoffen sicherzustellen, empfiehlt es sich, frühzeitig die chemische Zusammensetzung eingesetzter Materialien gemeinsam mit Zulieferern zu prüfen.

Aktuell werden verschiedene Alternativen zu klassischen bleihaltigen Werkstoffen diskutiert, darunter:

  • Bismuth (Bi)-Legierungen als Bleiersatz
  • Calcium/Aluminium (Ca/Al)-Legierungen
  • Bor (B)-Legierungen
  • sogenannte „Pb-Light“-Varianten mit einem Bleigehalt unterhalb der RoHS-Meldepflicht von 0,10 % (z. B. 0,04–0,09 %)

Welche Werkstofflösung geeignet ist, hängt von der jeweiligen Anwendung, den technischen Anforderungen sowie den Verarbeitungsbedingungen ab.

Unterstützung bei der Umstellung auf RoHS-konforme Werkstoffe

Sollten Ihre Produkte von der kommenden RoHS-Änderung zum Bleiverbot betroffen sein, unterstützen wir Sie gerne bei der Bewertung möglicher Lösungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Prüfung der möglichen Verarbeitungsmengen,
  • Beratung zu alternativen Blankstahl-Werkstoffen,
  • sowie Unterstützung bei der Umstellung auf RoHS-konforme Materialien.

Bei Fragen zur RoHS-Richtlinie, zum Bleiverbot oder zu geeigneten Blankstahl-Alternativen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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